Veronika Ruppel
Die Osteopathie ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) abgerechnet. Als ordentliches Mitglied in einem Verband für Osteopathie (hPO) erfülle ich alle Kriterien die Voraussetzung sind für eine Kosten(teil)erstattung durch die Krankenkassen.
Gesetzliche Versicherung
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Aus folgendem Link können Sie den Betrag entnehmen den Ihre Krankenkasse erstattet Krankenkassen – OSTEOKOMPASS.de.
Für die Übernahme der Kosten setzen die Krankenkassen eine Ausstellung einer „Empfehlung für Osteopathie“ voraus. Diese bekommen Sie von Hausärzt*innen oder Fachärzt*innen.
Die Kosten für eine Behandlung von 45-60 Minuten belaufen sich auf ca. 90-95 Euro.
Für Student*innen oder Personen in Ausbildung werden ca. 80-85 Euro berechnet.
Private Versicherung
Privat Versicherte Personen können von einer kompletten Erstattung der Kosten ausgehen, solange Heilpraktiker*innenleistungen nicht vertraglich eingeschränkt sind. Bitte informieren Sie sich darüber selbstständig im Vorhinein.
Die Kosten für die Behandlung belaufen sich für 45-60 Minuten auf 95-100 Euro.
Für alle gilt:
Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden mit vollem Betrag privat in Rechnung gestellt.
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